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Versicherung

Armeeangehörige im Dienst sind bei der Militärversicherung gegen die Folgen von Krankheit und Unfall versichert. Bei mehr als 60 Tagen Militärdienst am Stück können Armeeangehörige deshalb die private Krankenversicherung prämienfrei unterbrechen.

Armeeangehörige sind während der ganzen Dauer des Militärdienstes (auch im Urlaub und auf dem Hin- und Rückweg) durch die Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen versichert. Weiter ist versichert, wer an der Rekrutierung, ausserdienstlichen Schiessübungen, Einsätzen des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe und an friedenserhaltenden Aktionen des Bundes im Ausland teilnimmt. Einzig wer im Urlaub einer Erwerbstätigkeit nachgeht und verunfallt, ist nicht durch die Militärversicherung abgesichert.

Berufs- und Zeitmilitär im Bundesdienst bezahlen Prämien und sind dadurch bei der Arbeit und in der Freizeit kranken- und unfallversichert. Nach ihrer Pensionierung können sie auf eigene Kosten die obligatorische Krankenversicherung bei der MV weiterführen.

Im Leitfaden zur Militärversicherung finden Sie grundlegende Informationen zur Organisation, zum Kreis der versicherten Personen, zur Haftungsbeurteilung und zu den Leistungen der Militärversicherung.

Krankenkasse

Bei Dienstleistungen von mehr als 60 aufeinander folgenden Tagen müssen Sie die Prämien für die Grundversicherung für die Dauer des Dienstes nicht bezahlen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Krankenversicherer rechtzeitig (acht Wochen vor dem Dienst) und korrekt über Ihre Dienstleistung und allfällige Änderungen informieren.


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CH-3003 Bern
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