Skip to main content
doc-1hd0upjpm1

Urlaub

Persönlichen Urlaub beantragen

Auslandurlaub

Keinen Auslandurlaub erhalten Meldepflichtige,

  • gegen die eine militärgerichtliche Untersuchung im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Militärdienstpflicht angeordnet ist oder die eine unbedingte Strafe, die gestützt auf das Militärstrafgesetz ausgesprochen wurde, noch nicht verbüsst haben;
  • die als Grenzgänger den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland und den Arbeitsort in der Schweiz haben; sie melden sich bei der für den Arbeitsort zuständigen kantonalen Militärbehörde an.