Auslandschweizer
Die Militärdienstpflicht beginnt mit der Aufnahme in die Militärkontrolle am Anfang des Jahres, in dem die Militärdienstpflichtigen das 18. Altersjahr vollenden und dauert bis zur Entlassung. Die Auslandschweizer sind in Friedenszeiten von der Rekrutierung und der Militärdienstpflicht befreit, solange sie sich im Ausland aufhalten. Gewisse Einschränkungen gelten allerdings für den grenznahen Raum. Unter bestimmten Voraussetzungen und nach besonderem Verfahren haben Auslandschweizer die Möglichkeit, freiwillig die Rekrutierung, die Rekrutenschule und Ausbildungsdienste in der Schweiz zu bestehen.
Kehrt ein Auslandschweizer in die Schweiz zurück, ist er entsprechend seinem Alter und Tauglichkeit grundsätzlich wieder uneingeschränkt militärdienstpflichtig.
Für die Beantwortung allfälliger Fragen im Zusammenhang mit der Militärdienstpflicht der Auslandschweizer wenden Sie sich an das Kommando Ausbildung, Personelles der Armee, Bereich Rechtsanwendung/Vorgaben.
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